Wasserleitungsanschlußgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt16,68 €
inkl. MWSt18,35 €

Zuständig

Für den Anschluss von Grundstücken an die gemeindeeigene öffentliche Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Hinzenbach wird eine "Wasserleitungsanschlussgebühr" eingehoben. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des angeschlossenen Grundstückes.

Die Bemessungsgrundlage für bebaute Grundstücke bildet bei eingeschossiger Bebauung die Quadratmeteranzahl der bebauten Fläche, bei mehrgeschossiger Bebauung die Summe der bebauten Fläche der einzelnen Geschoße jener Bauwerke, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage aufweisen.
Balkone und sogenannte Loggien, die sich innerhalb der Hauptmauern bzw. des Mauerwerkes befinden und nicht in den freien Luftraum hinausragen, zählen zur bebauten Fläche. Bei der Berechnung ist auf die volle m²-Anzahl der einzelnen Geschoße aufzurunden.