Sozialzuschuss für 2026

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Sozialzuschuss der Gemeinde Hinzenbach 2025/2026

Die Gemeinde Hinzenbach unterstützt auch in der Periode 2025/2026 einkommensschwächere Haushalte mit einem Sozialzuschuss in der Höhe von € 200,– pro Haushalt.

Der Sozialzuschuss wird an Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen 2024 pro Haushalt die nachstehenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Die Einkommensgrenzen orientieren sich an den aktuell geltenden Ausgleichszulagenrichtsätzen.

Einkommensgrenzen:

Einpersonenhaushalte: bis € 17.835,86 Jahresbruttoeinkommen

Ehepaare/Lebensgemeinschaften: bis € 28.137,90 Jahresbruttoeinkommen

Erhöhung pro Kind: € 2.751,98
(bei einem monatlichen Nettoeinkommen des Kindes unter € 468,58)

Antragsfrist:
Der Antrag auf Gewährung des Sozialzuschusses kann vom 1. Februar bis 31. März 2026 gestellt werden.

Voraussetzungen:
Als Haushalt gelten die antragstellende Person sowie jene Personen, die laut Zentralem Melderegister ihren Hauptwohnsitz an derselben Adresse haben.
Die antragstellende Person muss zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie mindestens in den letzten sechs Monaten mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hinzenbach gemeldet gewesen sein.

Vom Sozialzuschuss ausgeschlossen sind:

  • Asylwerberinnen und Asylwerber gemäß § 2 Abs. 1 Z 14 AsylG
  • Subsidiär Schutzberechtigte gemäß § 8 AsylG
  • Vertriebene gemäß § 62 AsylG
  • Strafgefangene sowie Personen in Justizanstalten
  • Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe, sofern im Rahmen dieser Leistung bereits eine Heizkostenunterstützung gewährt wurde

Nicht zum Jahreseinkommen zählen unter anderem:
Familienbeihilfe, Schüler- und Studienbeihilfen, Kinderzuschüsse, Lehrlingsentschädigungen, Ausgedingsleistungen, Taggelder für Präsenz- und Zivildiener, Wohnbeihilfen und Wohnzuschüsse, Kriegsopfer- und Versehrtenrenten sowie Pflegegelder.

Für nähere Informationen sowie zur Antragstellung steht das Gemeindeamt Hinzenbach gerne zur Verfügung.

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19.12.2025